Rohingya-Flüchtlinge in Bangladesch sehen sich einer neuen unfreiwilligen Wiedereingliederung gegenüber

 

Übersetzung der Zusammenfassung des Berichts "We are like a socker ball, kicked by Burma, kicked by Bangladesh" von Chris Lewa, Forum Asia, über die Repatriierung der burmesischen Rohingya-Flüchtlinge in Bangladesch. Gesamttext in Englsich unter http://www.ibiblio.org/obl/docs/KICKEDTOBURMA-Final-3.htm .

 

 

Ungefähr 21500 Rohingya Flüchtlinge haben Schutz in den beiden Flüchtlingslagern, Kutupalong und Nayapara, im Süden Bangladeschs gefunden. Diese Flüchtlinge sind das Überbleibsel der Massenflucht der Jahre 1991/92, als 250000 Rohingyas der brutalen Repression gegen Muslime im Norden des Arakan-Staates in Burma entflohen. Ein Repatriierungsprogramm unter der Aufsicht des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen UNHCR, fand in den Jahren 1994/95 statt. Die Rohingyas verließen Bangladesch jedoch alles andere als freiwillig. Seitdem wurden die Rückführungsprogramme bis zum September 2002 eingestellt.

 

Diese 21500 Flüchtlinge unter dem Schutz des UNHCR sind jedoch nur die Spitze des Eisbergs. Seit 1996 flohen weiterhin Tausende Rohingyas nach Bangladesch, unter ihnen sowohl Neuankömmlinge als auch ehemals Repatriierte. Da ihnen jedoch der Zugang zu den beiden Flüchtlingscamps verwehrt wurde, wurden sie nicht als politische, sondern wirtschaftliche Migranten eingestuft.

 

Die Gründe der kontinuierlichen Flucht von Rohingyas nach Bangladesch sind in der burmesischen Politik verankert. Diskriminierung und Ausschluss aus der öffentlichen Gemeinschaft richtet die burmesische Militärregierung gegen eine Vielzahl ethnischer Minderheiten des Landes, besonders aber gegen die muslimische Bevölkerung. Die Lebensbedingungen im nördlichen Arakan-Staat haben sich über die letzten Jahrzehnte kaum verändert. Die Rohingyas bleiben weiterhin staatenlos, wie es das 1982 erlassene Einwohnergesetz vorsieht. Des weiteren müssen die Rohingyas mit extremer Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit rechnen, mit Zwangsarbeit, Konfiszierung von Land, willkürlicher Steuererhebung, unangemessen hohen Gebühren für besondere Ereignisse wie Hochzeiten, sowie Lizenzierungseinschränkungen für Geschäftsgründungen.

 

Im Mai 2003 stieg die Anzahl der nach Burma Repatriierten auf 704 Menschen im Vergleich zu 93 im April an. Zur selben Zeit häuften sich die Meldungen über zwangsweise Rückführungen und Einschüchterungen aus den zwei Flüchtlingscamps in Bangladesch. Die Beschwerden drangen erstmals im Oktober 2002 an die Öffentlichkeit, verstummten kurzzeitig und flammten im Mai 2003 wieder auf. Diese starke Zunahme der Vorfälle nimmt Bezug auf eine Bekanntmachung des UNHCR, wonach die Organisation nach dem 30. Juni 2003 die Verantwortung für das Camp sowie den Rückführungsprozess ablegen werde. Rückführungen nach diesem Stichdatum würden dann ausschließlich von dem bilateralen Verhältnis zwischen Burma und Bangladesch abhängen. Die Behörden von Bangladesch reagierten hierauf mit einer Beschleunigung der Rückführungen der Flüchtlinge nach Burma, ob diese nun wollten oder nicht.

 

Der Bericht "We are like a soccer ball, kicked by Burma, kicked by Bangladesh!" lässt Rohingya Flüchtlinge der beiden Camps zu Wort kommen. 57 Flüchtlingsberichte illustrieren die Missbräuche, welche von den Behörden des Camps begangen werden, um die Repatriierung nach Burma zu erreichen. Diese Zeugnisse beschreiben 26 Fälle von zwanghaft herbeigeführter Wiedereingliederung, welche üblicherweise Haft im Camp, danach den Transfer in ein Transit-Camp und anschließend den Grenzübertritt nach Burma beinhaltet (davon allein 18 im May 2003). Weiterhin wird mentaler und/oder physischer Druck angewandt, um die Entscheidung zur Repatriierung zu erreichen.

 

Flüchtlinge, welche nicht repatriiert werden wollten, wurden unter Arrest gestellt. Sie wurden vor die Wahl gestellt,  die Repatriierung zu unterschreiben oder ins Gefängnis zu gehen (7 Fälle der Androhung und 5 tatsächliche Inhaftierungen). Verschiedenen Familien wurden die Essensrationen gekürzt, bis sie ihrer Repatriierung zustimmten (6 Fälle von Essensentziehung). Andere Vorfälle beinhalteten schlechte Behandlungen (in 17 Fällen Prügel), spontane Überführungen in andere Sektionen des Camps (6 Fälle), sowie die Zerstörung von Behausungen (2 Fälle). Die Konsequenzen waren besonders dann dramatisch, wenn Kinder von ihren Eltern getrennt, Familien auseinander gerissen und Alte bzw. Kranke zurückgelassen wurden (19 Fälle von Familientrennungen). In der Folge dieser Repressionen flüchteten viele Flüchtlinge, um der Repatriierung zu entgehen. Oftmals flüchten die männlichen Haushaltsoberhäupter und lassen die Frauen und Kinder verletzlich zurück (1 Fall von Vergewaltigung). Diese Vorfälle stellen den freiwilligen Character der stattfindenden Repatriierungen erheblich infrage. Bisher verhält sich der UNHCR ziemlich ruhig.

 

Der Vorschlag des UNHCR propagiert auch die Unabhängigkeit der lokalen Gastgeber-Gesellschaft während der Rückkehr. Die Initiative des UNHCR, das die „zeitweise lokale Integration“ vorantreibt, wirft viele Fragen in Bezug auf den Schutz und die Durchführbarkeit des Projekts in dem bereits gespannten Umfeld auf. Während die Regierung von Bangladesch den Vorschlag noch nicht einmal verabschiedet hat, setzt das UNHCR alles daran, schon in die praktische Phase überzugehen.

 

FORUM-ASIA ruft deshalb das UNHCR und die Regierung Bangladeschs auf, die zwangsweise herbeigeführten Repatriierungen unverzüglich zu stoppen und das Prinzip der Freiwilligkeit wiederherzustellen. Im Besonderen richtet sich der Appell an das UNHCR, welcher den geflüchteten Rohingyas effektiven Schutz und humanitäre Hilfe leisten sollte, bis sich eine dauerhafte Lösung anbietet.

 

Deutsch von Jan Zalewski, für Burma Initiative Asienhaus